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Treppenlift finanzieren: Zuschüsse, Kredite und Steuer

Ein Treppenlift kostet neu ab etwa 4.500 €, bei kurvigen Treppen ab etwa 10.000 €. Die gute Nachricht: Einen großen Teil davon müssen Sie oft nicht selbst tragen.

Hier finden Sie alle Wege, einen Treppenlift zu finanzieren, vom Zuschuss der Pflegekasse bis zum KfW-Kredit (Stand: September 2026).

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Finanzierung und Förderung beim Treppenlift: Möglichkeiten im Überblick

Zuschuss durch die Pflegekasse

  • Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.

  • Er beträgt bis zu 4.180 € pro Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

  • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, etwa Ehepartner, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich.

  • Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe.

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KfW-Förderung und Kredite

Wenn kein Pflegegrad vorliegt oder der Zuschuss nicht reicht, hilft die KfW:

  • Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstig, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, über die Hausbank.

  • Zuschuss 455-B: 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 €. Derzeit sind die Mittel ausgeschöpft (Stand: September 2026).

  • Voraussetzung: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.

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Weitere mögliche Kostenträger und Optionen

Je nach Situation kommen weitere Stellen infrage:

  • Nach einem Arbeitsunfall: die gesetzliche Unfallversicherung (§ 41 SGB VII).

  • Bei Berufstätigen mit Behinderung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa über die Rentenversicherung (§ 49 Abs. 8 SGB IX).

  • Bei geringem Einkommen: das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege (§ 64e SGB XII).

  • Steuer: Ist der Lift gesundheitlich notwendig, zählen die Kosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG).

  • Miete: ab ca. 98 € im Monat, wenn der Lift nur zeitweise gebraucht wird.

Praktischer Ablauf: Was Sie tun müssen

  1. Prüfen, ob ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Falls nicht, zuerst den Pflegegrad beantragen.

  2. Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb einholen.

  3. Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen und den Kostenvoranschlag beilegen.

  4. Bei Bedarf den KfW-Kredit über die Hausbank beantragen, ebenfalls vor Vertragsabschluss.

  5. Nach der Bewilligung den Auftrag vergeben und den Lift einbauen lassen.

Worauf Sie achten sollten

  • Ein Zuschuss von 4.180 € senkt die Kosten deutlich. Bei einem Lift für eine gerade Treppe bleiben rechnerisch etwa 320 bis 5.720 € Eigenanteil.

  • Auch ohne Pflegegrad lässt sich ein Treppenlift über den KfW-Kredit finanzieren.

  • Erst beantragen, dann beauftragen: Sonst können Pflegekasse und KfW die Förderung ablehnen.

  • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sollte jede Person einen eigenen Antrag stellen. So summiert sich der Zuschuss.

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Häufige Fragen zur Finanzierung eines Treppenlifts

Einfach für Sie erklärt:
Welche Möglichkeiten gibt es, einen Treppenlift zu finanzieren?
Die wichtigste Hilfe ist der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad. Dazu kommen der KfW-Kredit 159, steuerliche Entlastungen und regionale Förderprogramme. Wer den Lift nur für begrenzte Zeit braucht, kann ihn auch mieten.
Welche Förderung sollte ich zuerst beantragen?
Den Zuschuss der Pflegekasse, weil er nicht zurückgezahlt werden muss. Reicht er nicht aus, lässt sich der Rest über einen KfW-Kredit finanzieren. Beides muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Wie viel kostet mich ein Treppenlift nach dem Zuschuss?
Bei einem neuen Lift für eine gerade Treppe bleiben nach 4.180 € Zuschuss rechnerisch etwa 320 bis 5.720 €. Leben zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, sind bis zu 8.360 € Zuschuss möglich. Dann kann er den Preis eines Lifts für eine gerade Treppe im günstigsten Fall ganz decken.
Muss ich Förderungen vor dem Auftrag beantragen?
Ja. Die Pflegekasse soll die Maßnahme vorher prüfen, und die KfW fördert nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt schon der unterschriebene Liefer- oder Montagevertrag. Unterschreiben Sie also erst, wenn die Anträge gestellt sind.
Gibt es von der KfW noch einen Zuschuss?
Der Zuschuss 455-B ist laut KfW derzeit ausgeschöpft, neue Mittel könnte es 2027 geben. Weiter verfügbar ist der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit (Stand: September 2026). Mehr zur KfW-Förderung.
Ist Mieten eine Alternative zur Finanzierung?
Ja, wenn der Lift nur für eine begrenzte Zeit gebraucht wird. Mietmodelle gibt es ab etwa 98 € im Monat, eine große Einmalzahlung entfällt. Über viele Jahre ist der Kauf aber meist günstiger.
Kann ich einen Treppenlift von der Steuer absetzen?
Ist er gesundheitlich notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG gelten. Alternativ lässt sich der Lohnanteil der Montage als Handwerkerleistung nach § 35a EStG ansetzen. Details dazu stehen in unseren Fragen und Antworten.
Wer hilft, wenn das eigene Geld nicht reicht?
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen (§ 64e SGB XII). War ein Arbeitsunfall die Ursache, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig (§ 41 SGB VII).
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