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Ein Treppenlift kostet neu ab etwa 4.500 €, bei kurvigen Treppen ab etwa 10.000 €. Die gute Nachricht: Einen großen Teil davon müssen Sie oft nicht selbst tragen.
Hier finden Sie alle Wege, einen Treppenlift zu finanzieren, vom Zuschuss der Pflegekasse bis zum KfW-Kredit (Stand: September 2026).
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.
Er beträgt bis zu 4.180 € pro Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, etwa Ehepartner, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe.
Wenn kein Pflegegrad vorliegt oder der Zuschuss nicht reicht, hilft die KfW:
Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstig, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, über die Hausbank.
Zuschuss 455-B: 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 €. Derzeit sind die Mittel ausgeschöpft (Stand: September 2026).
Voraussetzung: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.
Je nach Situation kommen weitere Stellen infrage:
Nach einem Arbeitsunfall: die gesetzliche Unfallversicherung (§ 41 SGB VII).
Bei Berufstätigen mit Behinderung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa über die Rentenversicherung (§ 49 Abs. 8 SGB IX).
Bei geringem Einkommen: das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege (§ 64e SGB XII).
Steuer: Ist der Lift gesundheitlich notwendig, zählen die Kosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG).
Miete: ab ca. 98 € im Monat, wenn der Lift nur zeitweise gebraucht wird.
Prüfen, ob ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Falls nicht, zuerst den Pflegegrad beantragen.
Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb einholen.
Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen und den Kostenvoranschlag beilegen.
Bei Bedarf den KfW-Kredit über die Hausbank beantragen, ebenfalls vor Vertragsabschluss.
Nach der Bewilligung den Auftrag vergeben und den Lift einbauen lassen.
Ein Zuschuss von 4.180 € senkt die Kosten deutlich. Bei einem Lift für eine gerade Treppe bleiben rechnerisch etwa 320 bis 5.720 € Eigenanteil.
Auch ohne Pflegegrad lässt sich ein Treppenlift über den KfW-Kredit finanzieren.
Erst beantragen, dann beauftragen: Sonst können Pflegekasse und KfW die Förderung ablehnen.
Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sollte jede Person einen eigenen Antrag stellen. So summiert sich der Zuschuss.