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Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Person für einen Treppenlift. Damit der Zuschuss nicht verloren geht, kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Antrag gelingt.
Der Antrag bei der Pflegekasse erfolgt in wenigen Schritten. Wichtig ist die richtige Reihenfolge, damit der Zuschuss nicht verloren geht.
1. Pflegegrad beantragen oder prüfen
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Haben Sie noch keinen, beantragen Sie ihn bei Ihrer Pflegekasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst Ihre Situation, meist bei Ihnen zu Hause.
2. Kostenvoranschlag einholen
Ein Anbieter misst Ihre Treppe aus und erstellt ein Angebot. Es dient der Pflegekasse als Grundlage. Die Anbieter stellen wir auf der Seite Treppenlift-Anbieter vor.
3. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag ist formlos möglich, sollte aber schriftlich gestellt werden. Viele Kassen haben dafür auch ein Formular.
4. Entscheidung abwarten
Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Beteiligung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.
5. Treppenlift einbauen lassen
Vergeben Sie den Auftrag erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Dann wissen Sie sicher, wie viel die Pflegekasse übernimmt.
Eine ärztliche Stellungnahme ist nicht vorgeschrieben, kann die Begründung aber stärken.
Die Pflegekasse muss über den Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst beteiligt, beträgt die Frist fünf Wochen. So regelt es § 40 Abs. 7 SGB XI.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie konkret, warum der Treppenlift nötig ist. Eine Stellungnahme von Arzt oder Pflegedienst hilft dabei.
Unterstützung beim Antrag und beim Widerspruch bietet die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, etwa bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme möglich. Die Beträge gelten seit dem 01.01.2025 (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Mehr Informationen zum Zuschuss der Pflegekasse
Der Zuschuss der Pflegekasse ist die wichtigste Hilfe bei den Kosten eines Treppenlifts. Entscheidend ist, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird und die Unterlagen vollständig sind.
Wer die Schritte einhält, kann bis zu 4.180 € pro Person erhalten und die Kosten deutlich senken.