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Zuschüsse für Treppenlifte: alle Fördermöglichkeiten im Überblick

Ein Treppenlift kostet schnell mehrere Tausend Euro. Mehrere Stellen beteiligen sich an den Kosten: allen voran die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € pro Person, dazu KfW, Unfallversicherung, regionale Programme und das Finanzamt. Hier finden Sie alle Möglichkeiten im Überblick.

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Welche Förderung passt, ist eine Einzelfallentscheidung

Ob und von wem Sie Unterstützung erhalten, hängt von Ihrer Situation ab: vom Pflegegrad, von der Ursache der Einschränkung und von Ihrem Einkommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Stellen infrage kommen und was Sie beachten müssen.

Übrigens: Zuschüsse gibt es nicht nur für Treppenlifte, sondern auch für Plattform-, Hub- oder Homelifte, wenn diese die passende Lösung sind.

Pflegekasse: die erste Anlaufstelle

Viele wenden sich zuerst an die Krankenkasse. Sie zahlt aber nur medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, keine Umbauten der Wohnung. Für einen Treppenlift ist die Pflegekasse zuständig. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, aber ein eigener Träger (§ 46 SGB XI).

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5).
  • Der Lift ermöglicht oder erleichtert die Pflege zu Hause oder ein möglichst selbstständiges Leben.
  • Der Antrag wird vor der Auftragsvergabe gestellt.

Höhe des Zuschusses:

  • bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad
  • bis zu 16.720 € pro Haushalt bei vier Anspruchsberechtigten

Mehr dazu lesen Sie unter Treppenlift-Zuschüsse der Pflegekasse.

Sie haben keinen Pflegegrad? Geben Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift nicht gleich auf: Auf Antrag prüft die Pflegekasse, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht.

Förderung durch die KfW

Die KfW fördert den barrierefreien Umbau unabhängig vom Pflegegrad. Dafür gibt es zwei Programme:

  • Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“: 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 €. Das Programm ist am 08.04.2026 neu gestartet, die Mittel sind laut KfW aber bereits ausgeschöpft. Neue Mittel könnte es 2027 geben.
  • Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstig, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, über Ihre Hausbank. Dieses Programm ist weiter verfügbar.

Wichtig: Die KfW fördert nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt schon der unterschriebene Liefer- oder Montagevertrag (Stand: September 2026). Mehr dazu unter KfW-Förderung für Treppenlifte.

Wer zahlt, wenn der Treppenlift wegen eines Unfalls benötigt wird?

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, also Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie kann die Kosten über die Wohnungshilfe nach § 41 SGB VII übernehmen.

Nach einem Unfall in der Freizeit hilft höchstens eine private Unfallversicherung, je nach Vertrag. Hat eine andere Person den Unfall verschuldet, kann deren Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Hilfe für Berufstätige

Wer berufstätig ist und wegen einer Behinderung auf einen Treppenlift angewiesen ist, kann über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt werden (§ 49 Abs. 8 SGB IX). Zuständig ist je nach Fall zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.

Regionale Zuschüsse und Sozialamt

Einige Bundesländer und Kommunen fördern barrierefreies Wohnen mit eigenen Programmen. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder der Förderbank Ihres Landes nach.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen (§ 64e SGB XII). Vorher müssen die Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft sein.

Treppenlift-Kosten von der Steuer absetzen

Ist der Treppenlift gesundheitlich notwendig, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG angeben. Abgezogen werden erhaltene Zuschüsse und eine zumutbare Belastung, die vom Einkommen abhängt. Angesetzt werden die Kosten in dem Jahr, in dem Sie sie bezahlt haben.

Alternativ lässt sich der Lohnanteil der Montage als Handwerkerleistung nach § 35a EStG geltend machen, mit 20 % Steuerermäßigung bis höchstens 1.200 € im Jahr. Beides zugleich für dieselben Kosten geht nicht. Im Einzelfall hilft eine Steuerberatung.

Das sollten Sie vor der Beantragung beachten

1. Erst beantragen, dann beauftragen

Pflegekasse und KfW fördern nur, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Informieren und Angebote einholen dürfen Sie aber schon vorher.

2. Beraten lassen

Ein Fachberater misst Ihre Treppe aus und erstellt den Kostenvoranschlag, den Sie für die Anträge brauchen. Beim Antrag selbst hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

3. Unterlagen sammeln

Bewahren Sie Kostenvoranschläge, Bescheide, Rechnungen und ärztliche Stellungnahmen auf. Sie brauchen sie für Anträge und die Steuererklärung.

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Häufige Fragen zu Zuschüssen für einen Treppenlift

Einfach für Sie erklärt:
Welche Zuschüsse gibt es für den Kauf eines Treppenlifts?
Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse: bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit ausgeschöpft. Hinzu kommen je nach Wohnort regionale Programme.
Welcher Zuschuss bringt am meisten?
Meist der Zuschuss der Pflegekasse. Er beträgt bis zu 4.180 € pro Person und muss nicht zurückgezahlt werden. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich.
Wer zahlt, wenn der Treppenlift nach einem Unfall nötig wird?
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie kann die Kosten über die Wohnungshilfe nach § 41 SGB VII übernehmen. Bei einem privaten Unfall hilft höchstens eine private Unfallversicherung, je nach Vertrag.
Gibt es Hilfe für Berufstätige mit Behinderung?
Ja. Über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch Kosten für eine behinderungsgerechte Wohnung übernommen werden (§ 49 Abs. 8 SGB IX). Zuständig ist je nach Fall zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Gibt es regionale Zuschüsse für Treppenlifte?
Einige Bundesländer und Kommunen fördern den barrierefreien Umbau mit eigenen Programmen. Die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder der Förderbank Ihres Landes nach.
Kann ich die Kosten zusätzlich von der Steuer absetzen?
Ist der Lift gesundheitlich notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung gelten (§ 33 EStG). Alternativ zählt der Lohnanteil der Montage als Handwerkerleistung (§ 35a EStG). Erhaltene Zuschüsse müssen Sie dabei abziehen.
Was muss ich vor der Beantragung beachten?
Stellen Sie alle Anträge, bevor Sie den Auftrag unterschreiben. Legen Sie einen Kostenvoranschlag bei und warten Sie die Bewilligung ab. Wie das bei der Pflegekasse geht, zeigt unsere Anleitung zum Antrag.
Gibt es Zuschüsse auch für gebrauchte Treppenlifte?
Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse gilt für die Maßnahme, nicht nur für Neugeräte. Bei einem gebrauchten Lift für eine gerade Treppe kann er den Preis im günstigsten Fall ganz decken.
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