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Ein Treppenlift kostet schnell mehrere Tausend Euro. Mehrere Stellen beteiligen sich an den Kosten: allen voran die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € pro Person, dazu KfW, Unfallversicherung, regionale Programme und das Finanzamt. Hier finden Sie alle Möglichkeiten im Überblick.
Ob und von wem Sie Unterstützung erhalten, hängt von Ihrer Situation ab: vom Pflegegrad, von der Ursache der Einschränkung und von Ihrem Einkommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Stellen infrage kommen und was Sie beachten müssen.
Übrigens: Zuschüsse gibt es nicht nur für Treppenlifte, sondern auch für Plattform-, Hub- oder Homelifte, wenn diese die passende Lösung sind.
Viele wenden sich zuerst an die Krankenkasse. Sie zahlt aber nur medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, keine Umbauten der Wohnung. Für einen Treppenlift ist die Pflegekasse zuständig. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, aber ein eigener Träger (§ 46 SGB XI).
Voraussetzungen:
Höhe des Zuschusses:
Mehr dazu lesen Sie unter Treppenlift-Zuschüsse der Pflegekasse.
Die KfW fördert den barrierefreien Umbau unabhängig vom Pflegegrad. Dafür gibt es zwei Programme:
Wichtig: Die KfW fördert nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt schon der unterschriebene Liefer- oder Montagevertrag (Stand: September 2026). Mehr dazu unter KfW-Förderung für Treppenlifte.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, also Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie kann die Kosten über die Wohnungshilfe nach § 41 SGB VII übernehmen.
Nach einem Unfall in der Freizeit hilft höchstens eine private Unfallversicherung, je nach Vertrag. Hat eine andere Person den Unfall verschuldet, kann deren Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Wer berufstätig ist und wegen einer Behinderung auf einen Treppenlift angewiesen ist, kann über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt werden (§ 49 Abs. 8 SGB IX). Zuständig ist je nach Fall zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Einige Bundesländer und Kommunen fördern barrierefreies Wohnen mit eigenen Programmen. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder der Förderbank Ihres Landes nach.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen (§ 64e SGB XII). Vorher müssen die Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft sein.
Ist der Treppenlift gesundheitlich notwendig, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG angeben. Abgezogen werden erhaltene Zuschüsse und eine zumutbare Belastung, die vom Einkommen abhängt. Angesetzt werden die Kosten in dem Jahr, in dem Sie sie bezahlt haben.
Alternativ lässt sich der Lohnanteil der Montage als Handwerkerleistung nach § 35a EStG geltend machen, mit 20 % Steuerermäßigung bis höchstens 1.200 € im Jahr. Beides zugleich für dieselben Kosten geht nicht. Im Einzelfall hilft eine Steuerberatung.
1. Erst beantragen, dann beauftragen
Pflegekasse und KfW fördern nur, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Informieren und Angebote einholen dürfen Sie aber schon vorher.
2. Beraten lassen
Ein Fachberater misst Ihre Treppe aus und erstellt den Kostenvoranschlag, den Sie für die Anträge brauchen. Beim Antrag selbst hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
3. Unterlagen sammeln
Bewahren Sie Kostenvoranschläge, Bescheide, Rechnungen und ärztliche Stellungnahmen auf. Sie brauchen sie für Anträge und die Steuererklärung.