Ja, Sie können die Anschaffung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung dafür sind zwei Punkte:
- Der Einbau des Treppenlifts ist medizinisch Notwendig.
- Wenn Sie einen Zuschuss durch die Pflegekasse erhalten haben, müssen Sie diese von den Kosten abziehen.