Jetzt kostenlos beraten lassen

Ja, Sie können die Anschaffung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung dafür sind zwei Punkte:

  1. Der Einbau des Treppenlifts ist medizinisch Notwendig.
  2. Wenn Sie einen Zuschuss durch die Pflegekasse erhalten haben, müssen Sie diese von den Kosten abziehen.
www.treppenlift-kosten.de
crossmenuchevron-upchevron-downarrow-right