Grundsätzlich lassen sich die Kosten für einen Treppenlift nicht pauschalisieren.
Dass Sie über einen Pflegegrad (1-5) verfügen, ist allerdings Voraussetzung, um einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse zu erhalten. In diesem Fall werden Sie mit bis zu 4.180 € unterstützt. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad mit Ihnen zusammen, kann dieses Geld kombiniert werden. Bis zu 16.720 € steht Ihnen so pro Haushalt zu.