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Treppenlift kaufen oder mieten: Ihre Entscheidungshilfe

Ein Treppenlift erleichtert den Alltag, sorgt für Barrierefreiheit im eigenen Zuhause und gibt Ihnen Sicherheit und Selbstständigkeit zurück.

Doch vor der Anschaffung stellt sich eine wichtige Frage: Soll man einen Treppenlift kaufen, mieten oder auf ein gebrauchtes Modell setzen?

Die richtige Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation, der geplanten Nutzungsdauer und Ihrem Budget ab.

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Finanzierung & Förderung beim Treppenlift: Möglichkeiten im Überblick

Zuschuss durch die Pflegekasse

  • Ab dem Pflegegrad 1 kann ein Zuschuss durch die Pflegeversicherung für einen Treppenlift beantragt werden.

  • Aktuell beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.

  • Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, z. B. Ehepartner oder in einer Wohngruppe, kann sich die Förderung summieren: es sind insgesamt bis zu 16.720 € pro Haushalt möglich.

  • Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau / Kauf gestellt werden.

Mehr zur Pflegekasse

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten: staatliche Förderprogramme & Kredite

Wenn kein Pflegegrad vorliegt, oder Sie zusätzlich Unterstützung möchten, gibt es weitere Wege:

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet über Programme wie „Altersgerecht Umbauen“ Förderungen an. Je nach Programm kann das eine Förderung oder ein zinsgünstiger Kredit sein.

  • Bei erfolgreicher Antragstellung könnten unter bestimmten Programmen bis zu 10 % der Kosten pro Wohneinheit gefördert werden (mit Höchstbetrag pro Haushalt).

  • Voraussetzung: Antrag stellen vor Beginn der Umbauten (also vor Vertragsabschluss oder Installation) – sonst entfällt die Förderung.

Mehr zu KfW

Weitere mögliche Kostenträger und Optionen

Je nach individueller Situation können auch andere Träger oder Möglichkeiten relevant sein:

  • Bei Unfall, Behinderung oder Erwerbsminderung: Manche ­Aufsichts- oder Sozialträger, z. B. Unfallversicherung, Versorgungs- oder Integrationsämter, können ggf. Kosten übernehmen.

  • Wenn ein Kauf finanziell schwer fällt: Ein gebrauchter Treppenlift oder Mieten kann eine günstige Alternative sein. In manchen Fällen ist auch hier eine Förderung möglich.

Praktischer Ablauf: Was Sie tun müssen

  1. Prüfen, ob ein anerkannter Pflegegrad vorliegt — falls ja: Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen.

  2. Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb einholen (mit Preis, Treppenform, Art des Lifts) und dem Antrag beilegen.

  3. Für KfW-Förderung: Separaten Förder-/Kreditantrag stellen — vor Vertragsabschluss und Installation.

  4. Nach Bewilligung: Rechnung und Nachweise einreichen bzw. Umbau durchführen lassen.

  5. Eigenanteil bzw. Restkosten selbst tragen — oft sind Zuschüsse jedoch ein erheblicher Anteil der Gesamtkosten.

Warum sich das lohnt — und worauf Sie achten sollten

  • Ein Zuschuss von 4.180 € reduziert die Kosten für einen Treppenlift deutlich und macht ihn oft erschwinglicher, insbesondere wenn ein Pflegegrad vorliegt.

  • Auch ohne Pflegegrad kann ein Treppenlift durch KfW-Förderung oder Kredite realisierbar sein — praktisch für altersgerechten Umbau und Barrierefreiheit.

  • Wichtig ist die Planung: Antrag stellen, bevor Sie etwas in Auftrag geben. Das vereinfacht spätere Förderung und verhindert Ablehnung wegen „nachträglicher“ Baumaßnahmen.

  • Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt lohnt ein Sammelantrag — das kann erhebliche Summen sparen.

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www.treppenlift-kosten.de
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