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Ein Treppenlift erleichtert den Alltag, sorgt für Barrierefreiheit im eigenen Zuhause und gibt Ihnen Sicherheit und Selbstständigkeit zurück.
Doch vor der Anschaffung stellt sich eine wichtige Frage: Soll man einen Treppenlift kaufen, mieten oder auf ein gebrauchtes Modell setzen?
Die richtige Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation, der geplanten Nutzungsdauer und Ihrem Budget ab.
Ab dem Pflegegrad 1 kann ein Zuschuss durch die Pflegeversicherung für einen Treppenlift beantragt werden.
Aktuell beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.
Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, z. B. Ehepartner oder in einer Wohngruppe, kann sich die Förderung summieren: es sind insgesamt bis zu 16.720 € pro Haushalt möglich.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau / Kauf gestellt werden.
Wenn kein Pflegegrad vorliegt, oder Sie zusätzlich Unterstützung möchten, gibt es weitere Wege:
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet über Programme wie „Altersgerecht Umbauen“ Förderungen an. Je nach Programm kann das eine Förderung oder ein zinsgünstiger Kredit sein.
Bei erfolgreicher Antragstellung könnten unter bestimmten Programmen bis zu 10 % der Kosten pro Wohneinheit gefördert werden (mit Höchstbetrag pro Haushalt).
Voraussetzung: Antrag stellen vor Beginn der Umbauten (also vor Vertragsabschluss oder Installation) – sonst entfällt die Förderung.
Je nach individueller Situation können auch andere Träger oder Möglichkeiten relevant sein:
Bei Unfall, Behinderung oder Erwerbsminderung: Manche Aufsichts- oder Sozialträger, z. B. Unfallversicherung, Versorgungs- oder Integrationsämter, können ggf. Kosten übernehmen.
Wenn ein Kauf finanziell schwer fällt: Ein gebrauchter Treppenlift oder Mieten kann eine günstige Alternative sein. In manchen Fällen ist auch hier eine Förderung möglich.
Prüfen, ob ein anerkannter Pflegegrad vorliegt — falls ja: Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen.
Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb einholen (mit Preis, Treppenform, Art des Lifts) und dem Antrag beilegen.
Für KfW-Förderung: Separaten Förder-/Kreditantrag stellen — vor Vertragsabschluss und Installation.
Nach Bewilligung: Rechnung und Nachweise einreichen bzw. Umbau durchführen lassen.
Eigenanteil bzw. Restkosten selbst tragen — oft sind Zuschüsse jedoch ein erheblicher Anteil der Gesamtkosten.
Ein Zuschuss von 4.180 € reduziert die Kosten für einen Treppenlift deutlich und macht ihn oft erschwinglicher, insbesondere wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Auch ohne Pflegegrad kann ein Treppenlift durch KfW-Förderung oder Kredite realisierbar sein — praktisch für altersgerechten Umbau und Barrierefreiheit.
Wichtig ist die Planung: Antrag stellen, bevor Sie etwas in Auftrag geben. Das vereinfacht spätere Förderung und verhindert Ablehnung wegen „nachträglicher“ Baumaßnahmen.
Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt lohnt ein Sammelantrag — das kann erhebliche Summen sparen.