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Die KfW fördert den altersgerechten Umbau unabhängig vom Pflegegrad. Derzeit ist das vor allem der Kredit 159 mit bis zu 50.000 €, denn der Zuschuss 455-B ist ausgeschöpft. Hier erfahren Sie, wie beide Programme funktionieren und wie Sie sie mit der Pflegekasse kombinieren (Stand: September 2026).
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine staatliche Förderbank. Sie unterstützt Projekte in Bereichen wie Wohnen, Energie, Bildung und Wirtschaft. Die KfW finanziert sich überwiegend über Kapitalmärkte und nicht über Kundeneinlagen. Die Verfügbarkeit einzelner Förderprogramme hängt daher von Haushaltsmitteln, Programmfreigaben und der jährlichen Budgetplanung ab.
Im Bereich Wohnen fördert die KfW unter anderem Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Dazu gehören, abhängig vom jeweiligen Programm, auch Umbauten im Wohnumfeld, wie beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts.
Für eine KfW-Förderung ist kein Pflegegrad erforderlich. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie zusätzlich den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person beantragen. Zusammen dürfen die Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.
Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der offiziellen Website der KfW zu den Programmen „Altersgerecht Umbauen“. Wir haben die Angaben auf dieser Seite im September 2026 geprüft.
Viele Menschen verwechseln die Förderung der KfW mit den Zuschüssen der Pflegekasse. Beide Möglichkeiten unterscheiden sich jedoch deutlich.
In vielen Fällen können verschiedene Fördermöglichkeiten sinnvoll kombiniert werden.
Die Förderung richtet sich, abhängig vom jeweiligen Programm, an verschiedene Gruppen, zum Beispiel:
Eigentümer von Wohngebäuden
Mieter mit Zustimmung des Vermieters
Wohnungseigentümergemeinschaften
Die KfW unterstützt ausschließlich Maßnahmen, die erst nach der Antragstellung beauftragt werden. Vor Antragstellung dürfen keine verbindlichen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
Weitere Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Prüfen Sie außerdem, ob Förderungen aus anderen Quellen miteinander kombinierbar sind. Die KfW entscheidet stets auf Basis der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien.
Wichtig:
Die Fördermittel der KfW hängen vom Bundeshaushalt ab und können jederzeit ausgeschöpft sein. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Antrag auf der offiziellen KfW-Website.
Eine KfW-Förderung kann besonders sinnvoll sein, wenn umfangreichere Umbauten im Haus geplant sind oder mehrere Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden sollen.
Typische Beispiele:
Welche Förderung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der individuellen Wohnsituation und den Voraussetzungen ab.
1. Programmlage prüfen: Klären Sie, ob das gewünschte Programm geöffnet ist.
2. Angebot einholen: Lassen Sie Ihre Treppe ausmessen und ein Angebot erstellen, aber unterschreiben Sie noch nicht.
3. Antrag stellen: Den Kredit 159 beantragen Sie über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner.
4. Erst dann beauftragen: Vergeben Sie den Auftrag erst nach der Zusage.
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