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KfW-Förderung für Ihren Treppenlift

Wenn ein Treppenlift dazu beiträgt, Ihr Zuhause barrierefrei und altersgerecht umzubauen, können Sie finanzielle Unterstützung von der KfW in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zinsgünstige Kredite der KfW in Anspruch nehmen.
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Was ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine staatliche Förderbank. Sie unterstützt Projekte in Bereichen wie Wohnen, Energie, Bildung und Wirtschaft. Die KfW finanziert sich überwiegend über Kapitalmärkte und nicht über Kundeneinlagen. Die Verfügbarkeit einzelner Förderprogramme hängt daher von Haushaltsmitteln, Programmfreigaben und der jährlichen Budgetplanung ab.

Im Bereich Wohnen fördert die KfW unter anderem Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Dazu gehören – abhängig vom jeweiligen Programm – auch Umbauten im Wohnumfeld, wie beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts.

Für eine KfW-Förderung ist kein Pflegegrad erforderlich, da es sich aktuell um Kreditprogramme handelt. Sofern ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zusätzlich möglich sein, sofern die Förderungen unterschiedliche Kostenpositionen betreffen. Prüfen Sie daher vorab, welche Fördermöglichkeiten für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.

Die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Website der KfW zum Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“. Für eine individuelle Einschätzung können Sie sich zudem unabhängig beraten lassen, beispielsweise durch spezialisierte Treppenlift-Anbieter.

Wer wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen?

Die Förderung richtet sich – abhängig vom jeweiligen Programm – an verschiedene Gruppen, zum Beispiel:

  • Eigentümer von Wohngebäuden

  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Die KfW unterstützt ausschließlich Maßnahmen, die erst nach der Antragstellung beauftragt werden. Vor Antragstellung dürfen keine verbindlichen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Weitere Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Prüfen Sie außerdem, ob Förderungen aus anderen Quellen miteinander kombinierbar sind. Die KfW entscheidet stets auf Basis der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien.

Wichtig:
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel variieren je nach Jahr und Budget. Sind die Mittel ausgeschöpft, kann keine Förderung zugesagt werden. Informieren Sie sich daher regelmäßig über den aktuellen Stand auf der offiziellen KfW-Website.

Wie stelle ich einen Antrag?

Informieren Sie sich zunächst über die aktuelle Programmlage und mögliche Fristen. Die Konditionen können sich je nach Jahr und Budget ändern.

Stellen Sie den Antrag anschließend über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner.

Warten Sie die Entscheidung ab und beginnen Sie erst danach mit der Umsetzung der Maßnahmen.

Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob eine KfW-Finanzierung für Sie die passende Lösung darstellt. Treppenlift-Anbieter unterstützen Sie dabei gern unverbindlich und kostenlos und helfen Ihnen, eine passende Lösung für Ihre individuelle Wohnsituation zu finden.

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www.treppenlift-kosten.de
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