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KfW-Förderung für Ihren Treppenlift

Die KfW fördert den altersgerechten Umbau unabhängig vom Pflegegrad. Derzeit ist das vor allem der Kredit 159 mit bis zu 50.000 €, denn der Zuschuss 455-B ist ausgeschöpft. Hier erfahren Sie, wie beide Programme funktionieren und wie Sie sie mit der Pflegekasse kombinieren (Stand: September 2026).

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Was ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine staatliche Förderbank. Sie unterstützt Projekte in Bereichen wie Wohnen, Energie, Bildung und Wirtschaft. Die KfW finanziert sich überwiegend über Kapitalmärkte und nicht über Kundeneinlagen. Die Verfügbarkeit einzelner Förderprogramme hängt daher von Haushaltsmitteln, Programmfreigaben und der jährlichen Budgetplanung ab.

Im Bereich Wohnen fördert die KfW unter anderem Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Dazu gehören, abhängig vom jeweiligen Programm, auch Umbauten im Wohnumfeld, wie beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts.

Für eine KfW-Förderung ist kein Pflegegrad erforderlich. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie zusätzlich den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person beantragen. Zusammen dürfen die Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

Die zwei KfW-Programme

  • Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“: 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 € für Einzelmaßnahmen wie einen Treppenlift. Beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 %, höchstens 6.250 €. Das Programm ist am 08.04.2026 neu gestartet, die Mittel sind laut KfW aber ausgeschöpft. Neue Mittel könnte es 2027 geben.
  • Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, weiter verfügbar.

Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der offiziellen Website der KfW zu den Programmen „Altersgerecht Umbauen“. Wir haben die Angaben auf dieser Seite im September 2026 geprüft.

KfW oder Pflegekasse: Was ist der Unterschied?

Viele Menschen verwechseln die Förderung der KfW mit den Zuschüssen der Pflegekasse. Beide Möglichkeiten unterscheiden sich jedoch deutlich.

  • Pflegekasse: Zuschuss bei anerkanntem Pflegegrad
  • KfW: Kredit oder Förderprogramm für barrierefreies Wohnen
  • Pflegekasse: vor allem für pflegebedürftige Personen gedacht
  • KfW: unabhängig vom Pflegegrad möglich

In vielen Fällen können verschiedene Fördermöglichkeiten sinnvoll kombiniert werden.

Wer wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen?

Die Förderung richtet sich, abhängig vom jeweiligen Programm, an verschiedene Gruppen, zum Beispiel:

  • Eigentümer von Wohngebäuden

  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Die KfW unterstützt ausschließlich Maßnahmen, die erst nach der Antragstellung beauftragt werden. Vor Antragstellung dürfen keine verbindlichen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Weitere Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Prüfen Sie außerdem, ob Förderungen aus anderen Quellen miteinander kombinierbar sind. Die KfW entscheidet stets auf Basis der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien.

Wichtig:
Die Fördermittel der KfW hängen vom Bundeshaushalt ab und können jederzeit ausgeschöpft sein. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Antrag auf der offiziellen KfW-Website.

Wann lohnt sich eine KfW-Förderung besonders?

Eine KfW-Förderung kann besonders sinnvoll sein, wenn umfangreichere Umbauten im Haus geplant sind oder mehrere Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden sollen.

Typische Beispiele:

  • Umbauten im Eingangsbereich
  • barrierefreie Modernisierung
  • Treppenlift plus weitere Wohnraumanpassungen
  • altersgerechter Umbau des Hauses

Welche Förderung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der individuellen Wohnsituation und den Voraussetzungen ab.

Wie stelle ich einen Antrag?

1. Programmlage prüfen: Klären Sie, ob das gewünschte Programm geöffnet ist.

2. Angebot einholen: Lassen Sie Ihre Treppe ausmessen und ein Angebot erstellen, aber unterschreiben Sie noch nicht.

3. Antrag stellen: Den Kredit 159 beantragen Sie über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner.

4. Erst dann beauftragen: Vergeben Sie den Auftrag erst nach der Zusage.

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Häufige Fragen zur KfW-Förderung für Treppenlifte

Einfach für Sie erklärt:
Welche KfW-Programme gibt es für einen Treppenlift?
Zwei: den Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ und den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber derzeit ausgeschöpft. Der Kredit ist weiter verfügbar (Stand: September 2026).
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss 455-B?
Für einzelne Maßnahmen wie einen Treppenlift zahlt die KfW 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 €. Wer das Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, erhält 12,5 %, höchstens 6.250 €.
Kann ich den KfW-Zuschuss aktuell beantragen?
Derzeit nicht. Das Programm ist am 08.04.2026 neu gestartet, wegen der hohen Nachfrage sind die Mittel laut KfW aber bereits ausgeschöpft. Neue Mittel könnte es 2027 geben (Stand: September 2026).
Wie funktioniert der KfW-Kredit 159?
Die KfW vergibt einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit für den altersgerechten Umbau. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Das muss geschehen, bevor Sie den Auftrag vergeben.
Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Eigentümer ebenso wie Mieter. Ein Pflegegrad ist anders als bei der Pflegekasse nicht nötig. Mieter brauchen für den Einbau allerdings die Erlaubnis des Vermieters.
Was unterscheidet die KfW-Förderung von der Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person, setzt aber einen Pflegegrad voraus. Die KfW fördert unabhängig vom Pflegegrad, derzeit allerdings nur mit einem Kredit.
Lassen sich KfW und Pflegekasse kombinieren?
Ja. Zusammen dürfen die Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Sinnvoll ist, zuerst den Zuschuss der Pflegekasse zu beantragen und den Rest über den KfW-Kredit zu finanzieren.
Was passiert, wenn ich den Auftrag schon unterschrieben habe?
Dann ist eine KfW-Förderung nicht mehr möglich. Als Beginn des Vorhabens gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor der Unterschrift.
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