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Treppenlift-Zuschüsse durch die Pflegekasse

Wenn ein Treppenlift dazu beiträgt, Ihre Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Die Pflegekasse ist ein eigenständiger Versicherungszweig unter dem Dach Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und unterstützt sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
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Pflegekasse oder Krankenkasse – wer ist zuständig?

Ein Treppenlift ermöglicht es Ihnen, trotz Mobilitätseinschränkungen alle Bereiche Ihres Wohnraums weiterhin zu nutzen. Ist der Einbau notwendig, um Ihre Selbstständigkeit zu sichern oder eine Pflege zu erleichtern, kann ein Anspruch auf einen Zuschuss bestehen.

Häufig wenden sich Betroffene zunächst an die Krankenkasse. Diese ist jedoch für die medizinische Versorgung zuständig und übernimmt in der Regel die Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen. Ein Treppenlift gilt dagegen als bauliche Maßnahme und fällt rechtlich unter die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Für diese Leistungen ist die Pflegekasse zuständig.

Die Pflegekasse ist organisatorisch eng mit der Krankenkasse verbunden, stellt jedoch einen eigenen Versicherungszweig dar. Mit Ihrer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie automatisch auch pflegeversichert.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse?

Bei einem positiven Bescheid gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.

Leben mehrere Personen mit einem anerkannten Pflegegrad in einem Haushalt, kann der Zuschuss für jede dieser Personen separat beantragt werden. Insgesamt sind so bis zu 16.720 € pro Haushalt möglich.

Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, etwa durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einen höheren Pflegegrad, kann ein weiterer Zuschuss erneut beantragt werden.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Um einen Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor.
  • Der Treppenlift dient der Verbesserung oder dem Erhalt der Selbstständigkeit oder erleichtert die häusliche Pflege.
  • Der Einbau stellt eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme dar.

Eine gesonderte ärztliche Verordnung ist nicht zwingend erforderlich, kann die Entscheidung der Pflegekasse jedoch unterstützen.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse?

Bei einem positiven Bescheid gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.

Leben mehrere Personen mit einem anerkannten Pflegegrad in einem Haushalt, kann der Zuschuss für jede dieser Personen separat beantragt werden. Insgesamt sind so bis zu 16.720 € pro Haushalt möglich.

Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, etwa durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einen höheren Pflegegrad, kann ein weiterer Zuschuss erneut beantragt werden.

Was kostet ein Treppenlift mit Zuschuss?

Für einen Treppenlift sollten Sie in der Regel mindestens einen vierstelligen Betrag einplanen. Die tatsächlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:

  • dem Verlauf der Treppe
  • der Anzahl der Etagen
  • der gewählten Liftart

Ausführliche Informationen zu Preisen und Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu den Treppenlift-Kosten.

Gilt der Zuschuss nur für den klassischen Treppenlift?

Die Pflegekasse fördert nicht ausschließlich klassische Sitzlifte. Je nach individueller Situation kommen auch andere Lösungen infrage, zum Beispiel:

  • Plattformlifte
  • Hublifte
  • Rollstuhllifte
  • Homelifte (Miniaufzüge)

Entscheidend ist, dass die Maßnahme geeignet, notwendig und wirtschaftlich ist. Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten für die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung, die Ihren Bedarf ausreichend abdeckt.

Ist laut Einschätzung ein Sitztreppenlift ausreichend, wird in der Regel kein teurerer Homelift bewilligt.

Treppenlift bei der Pflegekasse beantragen

Ihr Ansprechpartner für den Zuschuss ist ausschließlich die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse.

1. Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)

Auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse erhalten Sie ein Formular zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt in der Regel ein Gutachtertermin in Ihrer Wohnung. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird.

2. Kostenvoranschlag einholen

Vor der Antragstellung sollten Sie einen Kostenvoranschlag von einem Fachanbieter einholen. Eine persönliche Beratung hilft dabei, eine geeignete und förderfähige Lösung zu finden.

3. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf Zuschuss erfolgt formlos, sollte jedoch schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind:

der Kostenvoranschlag

der Nachweis über den Pflegegrad

eine kurze Begründung, warum der Treppenlift erforderlich ist

Einige Fachanbieter unterstützen Sie bei der Antragstellung und der passenden Formulierung.

Wichtig:
Der Einbau darf erst nach Bewilligung durch die Pflegekasse erfolgen.

Welche Möglichkeiten habe ich im Falle einer Ablehnung?

Ein Antrag bedeutet nicht automatisch eine Bewilligung. Wird der Zuschuss abgelehnt, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Um formale Fehler zu vermeiden, ist eine fachliche Beratung bereits im Vorfeld sinnvoll.

Fällt die Entscheidung dennoch negativ aus, können alternative Fördermöglichkeiten geprüft werden. Dazu zählen beispielsweise Finanzierungsprogramme der KfW oder regionale Förderangebote. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu Fördermöglichkeiten für Treppenlifte.

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www.treppenlift-kosten.de
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