Es gibt unterschiedliche Institutionen, die Ihnen mit Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei der Anschaffung eines Treppenlifts unter die Arme greifen. Die Bewilligung eines Zuschusses ist dabei immer davon abhängig, ob Sie als Antragssteller die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Dabei werden auch individuelle Faktoren berücksichtig, wie etwa Ihre Begründung für den Bedarf einer solchen Alltagshilfe. Ob Sie finanziell unterstützt werden (und von wem), ist daher immer eine Einzelfallentscheidung.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Möglichkeiten Sie haben.
Übrigens: Zuschüsse stehen Ihnen nicht nur für Treppenlifte zu, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für alternative Fortbewegungshilfen. Informieren Sie sich daher auch vor der Anschaffung eines Plattform-, Hub- oder Homelifts über mögliche Unterstützung.
Weil ein Treppenlift häufig aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird, ist die Krankenkasse oft die erste Anlaufstelle. Diese übernimmt allerdings nur die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, die keine baulichen Veränderungen am Wohnraum erforderlich machen.
Jeder gesetzlichen Krankenkasse gehört aber einer Pflegekasse an, die genau in diesem Fall zuständig ist. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden zusammen mit den Krankenkassenbeiträgen eingezogen – Sie sind also automatisch über beide versichert.
Als Kostenträger kommt die Pflegekasse (oder Pflegeversicherung) in Frage, wenn pflegebezogene Maßnahmen notwendig werden. Dazu zählt in bestimmten Fällen auch der Einbau eines Treppenlifts.
Voraussetzungen für die Antragsstellung:
Höhe der Zuschüsse durch die Pflegekasse:
In unserem Informationsbeitrag Treppenlift-Zuschüsse durch die Pflegeversicherung erfahren Sie mehr zum Thema.
Sie haben keinen Pflegegrad? Geben Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift nicht gleich auf: Auf Antrag prüft die Pflegekasse, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht.
Ist die Pflegekasse nicht zuständig – zum Beispiel, weil kein Pflegegrad vorliegt – können je nach Programmlage auch Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Betracht kommen. Die KfW unterstützt Projekte in den Bereichen Wohnen, Energieeffizienz und Barrierefreiheit, sofern entsprechende Programme geöffnet sind.
Zu den förderfähigen Maßnahmen können abhängig vom jeweiligen Programm auch Umbauten zur Barrierereduzierung gehören.
Wichtig: Die KfW arbeitet mit begrenzten Förderbudgets. Sobald ein Programm ausgeschöpft ist oder geschlossen wird, sind keine neuen Anträge mehr möglich.
Voraussetzungen für eine Antragstellung (allgemein und programmabhängig)
Das jeweilige Förderprogramm ist geöffnet und Mittel stehen zur Verfügung.
Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
Eine Kombination mit anderen Zuschüssen ist nur möglich, wenn dies im Programm ausdrücklich erlaubt ist.
Die KfW stellt – abhängig von der Jahresplanung – zwei Fördertypen bereit:
Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Die Höhe und Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Programm.
Zuschüsse sind meist budgetiert und können jederzeit ausgeschöpft sein.
(Hinweis: Der frühere Zuschuss 455-B wurde mehrfach gestoppt und zwischenzeitlich nicht mehr angeboten. Ob ein Zuschuss verfügbar ist, muss immer tagesaktuell geprüft werden.)
Die KfW bietet in manchen Jahren zinsgünstige Kredite für barrierereduzierende Maßnahmen an.
Konditionen, maximale Kreditbeträge und Kombinationsregeln hängen vom jeweiligen Programm ab.
Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner.
Weitere Informationen zum Thema können Sie auf unserer Seite zum Thema KfW-Zuschüsse für Treppenlifte nachlesen.
Ist die Notwendigkeit des Treppenlifts die Folge eines Berufsunfalls oder einer -Erkrankung, sollten Sie sich an die gesetzliche Unfallversicherung wenden (oder die Berufsgenossenschaft, falls zuständig).
Hatten Sie einen Unfall außerhalb Ihres beruflichen Kontextes ist (falls vorhanden) Ihre private Unfallversicherung zuständig.
Ist die Mobilitätseinschränkung Folge eines Fremdverschuldens, kann die Haftpflichtversicherung der entsprechenden Person verantwortlich sein.
Die Voraussetzungen sind in diesen Fällen von den Konditionen der einzelnen Versicherungen und Ihrer individuellen Situation abhängig. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall vorab bei der jeweilig zuständigen Stelle beraten lassen.
Kommen die bisherigen Zuschüsse für einen Treppenlift nicht für Ihre individuelle Situation in Frage, könnte eine regionale Anlaufstelle die richtige sein.
Abhängig von Bundesland, Stadt oder Gemeinde finden Sie hier unterschiedliche Förderprogramme. Informieren Sie sich darüber am besten direkt in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
In letzter Instanz kommt das Sozialamt als Ansprechpartner in Frage. Dieses unterstützt Sie unter bestimmen Voraussetzungen. Dazu zählt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, langfristig auf einen Treppenlift angewiesen sind, aber keine anderen Förderungen erhalten. Auch hier sollten Sie sich zu Ihrem individuellen Fall beraten lassen.
Grundsätzlich können Sie die Anschaffungskosten eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung angeben. Dazu sollten Sie die Nachweise über die Kosten entsprechend aufbewahren und mit angeben.
Das ist auch dann möglich, wenn Sie eine Förderung in Anspruch genommen haben. In diesem Fall wird diese abgezogen und steuerlich absetzbar sind nur noch die verbliebenen Eigenkosten.
Wichtig: Voraussetzung für eine Steuerrückzahlung ist eine ärztlich nachgewiesene medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift. Außerdem können Sie die Kosten nur im Jahr des Kaufs angeben.
Sollten Sie einen Kredit erhalten haben, können Sie die Zinsen, nicht aber die Tilgung (also die regelmäßige Rückzahlung) absetzen.
1. Frühzeitig informieren
Die meisten Institutionen unterstützen Sie nur dann, wenn Sie vor dem Kauf eines Treppenlifts einen Antrag stellen. Sie können sich schon vorab informieren und nach einem passenden Modell sehen. Mit der Anschaffung sollten Sie allerdings noch warten.
2. Professionell beraten lassen
Als Laie können die vielen Angebote schnell überfordernd wirken. Lassen Sie sich ausgiebig von Fachpersonen beraten, um die beste Option für Ihren individuellen Fall zu finden. Viele Anbieter helfen Ihnen sogar bei der Antragsstellung.
3. Wichtige Dokumente aufbewahren
Sie haben ärztliche Gutachten, Kostenvoranschläge oder andere relevante Nachweise? Sammeln Sie diese für den Fall, dass Sie sie für die Antragsstellung benötigen.